STATUT DES ARBEITSKREISES BURBACHER UNTERNEHMEN
Zielsetzung des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis Burbacher Unternehmen pflegt den Austausch firmenbezogener Erfahrungen und diskutiert aktuelle unternehmensspezifische und regionale Fragen und Probleme. Der Arbeitskreis veranstaltet Fachvorträge. Außerdem vertritt er auf Wunsch in besonderen Fällen die Interessen der Mitglieder des Arbeitskreises.
Mitgliedschaft:
Mitglieder des Arbeitskreises können das produzierende Gewerbe und die Industrie-Unternehmen, die im Bereich der politischen Gemeinde Burbach ansässig sind oder dort Filialen unterhalten, sein. Außerdem gehören auch Dienstleistungsunternehmen zum ABU.
Freiberufliche, die innerhalb der Gemeinde Burbach ihren Sitz oder Wohnort haben, können Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Teilnahme an den Veranstaltungen des ABU und endet durch Erklärung des Mitgliedes gegenüber dem Vorstand oder wenn 2 Jahresbeiträge nicht gezahlt wurden; das Mitglied wird dann nicht mehr eingeladen.
Beiträge
Die Mitglieder zahlen pro in ihrem Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter € 1,20 / Jahr, mindestens jedoch € 80,00 / Jahr. Die Obergrenze beträgt € 350,00 / Jahr.
Vorstand:
Der Vorstand besteht aus dem
- Vorsitzenden
- 3 Beisitzern
- Kassierer
Die Beisitzer und der Kassierer werden alle 2 Jahre gewählt, der Vorsitzende alle 3 Jahre.
Mittelverwendung:
Überschüssige Mittel aus Beträgen oder Spenden werden auf Vorschlag des Vorstandes und durch Bestätigung der Mitgliederversammlung für gemeinnützige Zwecke innerhalb der Gemeinde Burbach verwendet; dies gilt Gleicherweise für die Mittelverwendung nach Auflösung des Arbeitskreises.
Mitgliederversammlung:
Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorsitzende schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung 8 Tage vor der Sitzung ein; die Mitgliederversammlungen sind dann immer beschlussfähig.
20. April 2002
Beitragsänderung 18. April 2013